Wer sorgt für die Einhaltung der Kinderrechte?
Alle Länder, in denen die Konvention gilt, müssen alle fünf Jahre über den „Stand der Umsetzung der Kinderrechts-Konvention“ berichten. Sie sollen darstellen, wie gut die Kinderrechte inzwischen umgesetzt werden und wo es noch Probleme gibt.
Das heißt sie schreiben einen Bericht und schicken ihn an den UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder. Der Ausschuss liest den Bericht und schreibt eine Antwort. Das ist eine Empfehlung und darin steht, was sie gut finden und was sie bis zum nächsten Bericht noch an Verbesserungen für die Kinder erwarten.
Leider sind die Kinderrechte kein richtiges Gesetz. Man kann sie also nicht vor einem Gericht einklagen. Aber es gibt zwei Bemühungen, um das zu ändern: Kinderrechte ins Grundgesetz und das Individualbeschwerdeverfahren.
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Und dann gibt es noch den Schattenbericht.
Damit der Bericht nicht nur einseitig aus Regierungssicht ist, gibt es noch eine Organisation, die auch einen Bericht schreibt. Das ist die „National Coalition“, ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganiationen. Gemeinsam wollen sie die Umsetzung der Konvention kritisch begleiten. Dazu schreiben sie einen „Schattenbericht“, der den offiziellen Bericht der Regierung (den Staatenbericht) ergänzen soll. Er folgt ihm sozusagen wie ein Schatten.
Dieser Bericht ist meistens viel kritischer als der Staatenbericht. Er wird ebenfalls an den UN-Ausschuss für Kinderrechte geschickt. So kann der Ausschuss sich ein besseres Bild von der tatsächlichen Lage der Kinder machen.
Am Ende hat der UN-Ausschuss aber kein richtiges Druckmittel. Er kann keinen Staat zu etwas zwingen oder verpflichten. Er kann nur seine Empfehlungen in der Öffentlichkeit bekannt machen. Wenn der UN-Ausschuss sozusagen mit einem Land „schimpft“ und alle es mitbekommen, dann wir das Land sein Verhalten hoffentlich ändern.