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Wenn Kinder eine Straftat begangen haben
4. November 2010 - 20:15 – Julia Wolke
Artikel 40: Jedes Kind hat das Recht auf eine faire Verhandlung und einen Anwalt.
Kinder, die beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, müssen menschenwürdig und altersgerecht behandelt werden.
Sie haben das Recht auf einen Anwalt.
Nur für wirklich sehr schwere Verbrechen dürfen Kinder ins Gefängnis gesperrt werden.