Recht auf Name, Familie und Staatsangehörigkeit

Familie

Artikel 7: Jedes Kind hat das Recht auf Namen, Familie und Staatsbürgerschaft.

Jedes Kind hat mit der Geburt das Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und auch darauf, offiziell amtlich registriert zu werden. So kann niemand behaupten, dass es das Kind gar nicht gibt. Und niemand kann ihm seine Rechte streitig machen.

Außerdem hat das Kind ein Recht auf seine Eltern: nämlich sie zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

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Julchen fragt nach

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Julchen: Das klingt jetzt aber komisch und kompliziert. Warum soll es so wichtig sein, in ein Register eingetragen zu werden. Wenn ich geboren werde, dann bin ich doch einfach da! Kann doch jeder sehen.

Natürlich. Mit Deiner Geburt bist Du da, hast das Recht auf Leben und alle anderen Rechte ganz genauso. Aber was passiert, wenn niemand von Deiner Existenz erfährt? Stell Dir vor, Du verlierst Dein Gedächtnis. Du weißt nicht mehr, was es mit Dir auf sich hat, ok?

Julchen: Hm, ok? Und weiter?

Nun gehst Du irgendwo hin, sagen wir zur Polizei, um zu erfahren, was hier los ist. Dann schauen die Polizisten nach. Aber sie haben keine Chance, Dich irgendwie zu identifizieren, zu erkennen. Du hast keinen Namen und keinen Ausweis, auf dem steht, dass Du aus diesem oder jenem Land kommst. Außerdem stehst Du in keinem Register. Die werden denken, dass Du sie verschaukelst, weil es Dich offiziell nicht gibt.

Aber das Wichtigste daran ist: Nur wenn es Dich sozusagen offiziell gibt, kannst Du auch nachweisen, dass Du ein Kind bist, ein Recht auf Deine Rechte hast! Und zwar hier und jetzt.

Und darum müssen die Regierung auch darauf achten, dass Du Deine Identität behältst oder dass sie wieder hergestellt wird, falls Du sie verlieren solltest, z.B. Deinen Ausweis. Das steht im nächsten Artikel.
 


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