Freiheit der Gedanken, des Gewissens und der Religion

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Artikel 14: Jedes Kind hat das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Die Gedanken sind frei! Auch für Kinder gilt das. Jedes Kind darf denken und glauben, was und woran es will.

Es darf, wenn es möchte, seine selbst gewählte Religion ungestört ausüben, und die Eltern können ihm dabei helfen.

Es ist aber verboten, damit andere Menschen in ihren Rechten einzuschränken.


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